Corona Soforthilfen
Die Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei den zuständigen Behörden zu stellen
(Aussage Bundesministerium Stand 30.03.2020)
Zuständigkeit: Behörden bzw. Stellen in den Ländern
Bund
Die Bundesmittel werden von den Bundesländern ausgereicht. Dazu können demnächst Anträge elektronisch gestellt werden (Stand 29.03.2020)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Antrag (noch nicht online verfügbar | Stand 30.03.2020)
Vorab-Informationen zum Antrag
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass die Formulare und Inhalte sich kurzfristig ändern können. Hier finden Sie den Stand vom 30.03.2020